
Arbeitssicherheit in Theatern, Veranstaltungsstätten, Studios und deren Werkstätten
Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung wird die Eigenverantwortung von Unternehmern noch stärker gefordert. In Bezug auf die Sicherheit der Arbeitsmittel, technischen Einrichtungen und der Schulungen der Mitarbeiter müssen die Theater- und Veranstaltungsbetriebe mittlerweile selbst alle notwendigen Maßnahmen veranlassen – sonst besteht ein erhebliches Haftungsrisiko. Aber wissen Sie immer genau, wie die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung im Unternehmen praktisch umzusetzen sind?
Die EurAka Baden-Baden bietet am 15. Januar 2016 ein Schulungsseminar an, dass die „Anforderungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung an Theaterbetriebe“ vermittelt und nicht nur alle wesentlichen Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung, sondern auch konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis thematisiert.
Eine Anmeldung ist ab sofort unter dieser Adresse möglich:
http://www.euraka.de/bsv/