Der Weltenbauer.Preis 2017
11. April 2016Verwaltungsrat wählt Marc Grandmontagne zum neuen Geschäftsführenden Direktor des Deutschen Bühnenvereins
29. April 2016Ab sofort gilt das neue Vergaberecht für europaweit ausgeschriebene Bau-Aufträge ab einem Auftragswert von 5,186 Mio EUR und für Dienst- und Lieferleistungen ab einem Auftragswert von 207.000 EUR. Das bedeutet: neue Verfahrensarten, kürzere Fristen, mehr elektronische Kommunikation etc. Für die ab sofort allgemein gültige Eignungs-Abfrage gibt es ein neues Formblatt: die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auch die Fristen für Rügen haben sich geändert. Die Änderungen findet man vor allem in der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie für Bau-Aufträge zusätzlich in dem 2. Abschnitt der VOB/A. In der VOB/B haben sich Kündigungs-Regeln geändert. Für die Vergabe von Baukonzessionen ist die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anzuwenden. Neuerdings sind auch die Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Planungswettbewerbe in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Die VOF existiert nicht mehr, ebensowenig der 2. Abschnitt der VOL/A. Laufende Verfahren werden noch nach dem alten Recht zu Ende geführt. Für deutschlandweite Ausschreibungen wird derzeit an einer Aktualisierung des 1. Abschnitts der VOL/A gearbeitet.