SZENENWECHSEL
15. November 2013OISTAT: Call for Papers zum Einsatz historischer Bühnenmaschinerie in modernen Theateraufführungen
19. November 2013
Wie mehrere Medien berichten soll in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung Einigkeit darüber bestehen, die KULTUR in die Verfassung als Staatsziel aufzunehmen.
Die SPD vertritt diese Forderung schon seit geraumer Zeit.
Staatsziele sind jedoch keine Grundrechte und damit nicht einklagbar. Insofern schützt ein Staatsziel nicht vor Kürzungen der finanziellen Förderung. Allerdings gibt ein Staatsziel dem Bund mehr Möglichkeiten der Mitsprache und Gestaltung. Dies kann hilfreich sein, da in Deutschland die Kulturförderung Ländersache ist.