Weltenbauer 2015 – Münchner Kammerspiele
12. Juni 2015WOCHE DER HISTORISCHEN THEATER 2015
29. Juni 2015von Matthias Fehr
19. Juni – ein denkwürdiger Tag in der deutschen Geschichte
Das hatten wir lange Zeit nicht mehr – alle stoßen gemeinsam auf ein gesellschaftliches Ereignis an – den Abschluss der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen. Soviel Konsens muss einen ehrenvollen Platz in den Geschichtsbüchern finden.
Wir erinnern uns:
Das durch die Politik in der Öffentlichkeit publizierte Ziel der Versteigerung ist landesweit eine Datenrate von mindestens 50 MBit/s. Außerdem mussten die 700 MHz-Frequenzen versteigert werden, um ausreichend Geld für die Breitbandförderung zu erhalten.
Prost – alles wird gut!
Der BNetzA-Präsident sagte bereits zur Eröffnung des Verfahrens: „Bei dem Thema geht es letztlich um den Rohstoff für die digitale Zukunft Deutschlands“.
Ein Multimedia-Experte brachte es auf den Punkt: „Die Existenz der Mobilfunkanbieter hängt am Erwerb der neuen Frequenzen… Außerdem bestehe Hoffnung, dass schnelles mobiles Internet künftig auch auf dem „platten Land“ verfügbar werde.“
Dann wurden 181 Versteigerungsrunden durchgeführt.
Am Ende haben die Mobilfunkunternehmen einstimmig hervorgehoben, dass es gelungen sei die strategischen Unternehmensziele durchzusetzen.
Prost – alles ist gut!
Jetzt kommt also schnelles Internet auf das Land und die Behörde sorgt mit ihren Auflagen dafür? Vielleicht nicht ganz? Im Gegensatz zum politisch formulierten Anliegen, fordert die Behörde nur 10 MBit/s. Das ist allerdings schon jetzt ohne LTE oder 700 MHz erreichbar, wenn in allen Regionen endlich UMTS oder besser noch HSDPA(+) richtig funktionieren und damit Smartphones und Tablets schnellen Internetzugang bekommen.
Wir werden etwas nervös und recherchieren weiter im Internet.
Die österreichische Futurezone schreibt: „Bei der Auktion ging es für die drei Netzbetreiber um alles oder nichts. Frequenzen sind ein knappes Gut und deshalb teuer. Die Verteilung liegt in der Hand des Bundes, der die Nutzungsrechte in der Regel für etwa zwei Jahrzehnte an die Meistbietenden versteigert und auch die Einnahmen einstreicht. Versteigert wurden… vor allem die sogenannten GSM-Bänder, auf denen seit Anfang der 90er Jahre telefoniert wird. Die Lizenzen für diese 900- und 1800-Megahertz-Frequenzen laufen Ende 2016 aus. Einen Teil der Auktionserlöse stecken Bund und Länder in den Breitbandausbau.“
Stopp – hier muss man offenbar etwas genauer nachlesen:
Die Mobilfunkunternehmen haben sich in der Hauptsache für die Weiternutzung ihrer bestehenden Frequenzen engagiert. Insbesondere der 1800 MHz-Bereich (nahezu weltweit in Mobilfunknetzen nutzbar) erzielte 47% der Einnahmen, gefolgt von knapp 27% für 900 MHz. Alle drei Mobilfunkunternehmen bedienen jetzt also 1800 MHz und ein Unternehmen konnte sogar seine nutzbare Bandbreite erhöhen. Dieser Frequenzbereich wird in den nächsten Jahren offenbar der Schwerpunkt für schnelle Mobilfunknetzwerke bleiben.
Für 700 MHz wurden nicht einmal 20% geboten, also deutlich weniger als für die Weiternutzung der alten GSM-Frequenzen.
Knapp 6,5% offenbaren kaum Mobilfunkinteresse für 1500 MHz – trotzdem sind auch diese Frequenzen versteigert! Hier wurde offenbar das Tafelsilber für viele Jahre verschenkt.
Prost!
Wie war das mit 700 MHz? Die Bundesländer hatten im Dezember 2014 der Versteigerung zugestimmt, nachdem der Bund 50% der Einnahmen zugesagt hatte. Schätzen wir gemeinsam: Abzüglich Umrüstungskosten für Rundfunksender und einer „Entschädigung“ für Mikrofonanwender, die beide den 700 MHz-Bereich verlassen müssen und der 50/50 Teilung zwischen Bund und Ländern verbleibt nach unserer Schätzung höchstens ein Betrag von 450 Mio. €. Dieser wird über dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer aufgeteilt. So verbleiben nach unserer Schätzung für das Saarland vermutlich 5,5 Mio. €, für andere Bundesländer allerdings bis zu 95 Mio. €.
Prost!
Jetzt darf spekuliert werden. Wie werden die Bundesländer diese Summen verwenden?
Wir erinnern uns, dass der notwendige Aufwand für schnelles Breitband mit mehr als 20 Milliarden € geschätzt wurde (TÜV im Auftrag des BMWi 2013-14).
In Internetforen lesen wir die Vermutung, dass die Beträge an die Mobilfunkunternehmen zurück fließen könnten und diese zusätzlich die aufgebrachte Versteigerungssumme steuersenkend abschreiben…
Wir bekommen jetzt doch langsam einen Kater!
Kein Internet-Thema ist offenbar die Auswirkung der Versteigerung auf die bestehende Frequenznutzung der drahtlosen Mikrofone. Auf deren Anwender kommen nach der 800 MHz-Versteigerung erneut erhebliche Kosten zu. Ein Verfahren zur „Entschädigung“ sollte Ende Mai veröffentlicht werden und ist immer noch in Bearbeitung – jetzt in der Sommerpause?
Noch existieren wenige Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofone – die Situation wird allerdings kritisch. 700 und 1500 MHz wurden eben versteigert, 1492-1518 MHz sollen im Rahmen der nächsten Weltfunkkonferenz an den Mobilfunk gehen. Im Rahmen der Verfügung Nr. 19/2015 wurde die bestehende 700 MHz-Nutzung für drahtlose Mikrofone mit einer Fußnote versehen. Fußnoten haben leider zumeist den Charme, dass sie bestehende Regelungen höchst selten verbessern. Zur Erinnerung: 60 MHz wurden gerade an den Mobilfunk versteigert. Den Rest haben Bundesregierung und Bundesländer im Dezember 2014 für eine Militär- und Behördennutzung vereinbart. Die Fußnote öffnet nunmehr diese Anwendung – jedoch ohne eine Alternative für Mikrofone aufzuzeigen.
Hier endet die Satire und wir sind zurück in der Realität: Unsere wiederholte Frage nach Planungssicherheit wird für keinen Frequenzbereich beantwortet.