Wie schon früher berichtet, sind die beiden neuen Verordnungen zu Beleuchtungsprodukten – Produktgestaltung und Produktinformation – Teil eines aus mehreren Produktgruppen bestehenden Paktes. Die als nächster und abschließender Schritt anstehende Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hat sich in Teilen erneut verschoben und ist nun wie folgt vorgesehen: Für einen Teil des Paketes – dies betrifft beispielsweise Motoren und Leistungstransformatoren – ist das Ende Oktober erfolgt und für einen anderen Teil, darunter Kühlschränke, Waschmaschinen und Beleuchtungsprodukte, ist die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt für den 5. Dezember 2019 geplant.
Übrigens: Die Nummern der Verordnungen werden nicht vorab festgelegt; sie sind also erst mit der Veröffentlichung zu erfahren.
Vorgaben für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinien)
Die EU-Richtlinie 2011/65 des Europäischen Parlamentes macht Vorgaben zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dies betritt unter anderem Quecksilber und damit auch Lampen, die mit Quecksilber arbeiten: Hoch- und Niederdruck-Quecksilberdampflampen sowie Hochdrucknatriumdampf- und Metallhalogeniddampflampen.
Die Richtlinie und die zugehörigen Änderungs-Richtlinien finden Sie im Offenen Forum:
§ Richtlinie 2011/65/EU:
§ Änderungsrichtlinie 2015/863/EU:
§ Änderungsrichtlinie 2017/2102/EU:
Ein Teil der betroffenen Lampen darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden, während es für den anderen Teil zeitlich befristete Ausnahmen gibt, beispielsweise für stabförmige Leuchtstofflampen. Soll eine Ausnahme verlängert werden, muß dies innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden und wird von der EU-Kommission geprüft. Diese Prüfung ist der Hintergrund für eine Studie, die das Öko-Institut und das Fraunhofer-Institut IZM für die EU-Kommission durchgeführt haben und die im Jahre 2016 abgeschlossen wurde.
https://www.eup-network.de/fileadmin/userupload/Lichtquellenrohsst2016langEN.pdf
In einer weiteren Studie haben die beiden Institute, wieder im Auftrag der EU-Kommission, eine genauere Bewertung derjenigen sozioökonomischen Folgen vorgenommen, die zu erwarten wären, wenn bestimmte Ausnahmen auslaufen würden. Diese Studie ist nun veröffentlicht worden.
Kurzfassungen:
Der Auftrag der EU-Kommission umfasste die Übersetzung der Kurzfassung nur in die französische Sprache, nicht jedoch ins Deutsche, die dritte Arbeitssprache der EU. Deshalb stellen wir als Arbeitshilfe den Entwurf einer Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.
Langfassungen:
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/userupload/Lichtquellenrohsst2019langEN.pdf
Zu dem Verfahren bezüglich der beantragten Verlängerungen bestimmter Ausnahmen: Über die oben genannten Anträge hätte die EU-Kommission schon vor längerer Zeit entscheiden müssen. Dies ist aber noch nicht erfolgt.
Am 22. Oktober 2019 fand ein Fachgespräch der EU-Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten zu der o. g. Richtlinie 2011/65/EU statt, bei dem unter anderem auch über die Ausnahmen für Lichtquellen gesprochen wurde. Zu den Ergebnissen ist uns noch nichts bekannt. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, dass die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt entwirft. Dieser wird in dem Verfahren der „besseren Rechtsetzung“ veröffentlicht und kann kommentiert werden. Später werden EU-Rat und ‑Parlament angeschrieben werden. Stimmen sie zu, wird die Regelung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.
Neue Dokumente im Offenen Forum unter https://www.eup-network.de/de/eup-netzwerk-deutschland/offenes-forum-eu-regelungen-beleuchtung/dokumente/texte/ sind in der folgenden Liste in gewohnter Weise gekennzeichnet.