Liebe DTHG-Mitglieder,
lange Zeit haben alle gehofft, dass wir mit den in der VBG-Handlungshilfe von Juli festgelegten Maßnahmen durch den Winter kommen. Leider wurde diese Hoffnung zerschlagen: Die neue Handlungshilfe ist da. Wir haben euch alle Änderungen in diesem PDF gelb markiert.
Grund für die Änderung war, dass die DGUV die Grundlage für die Handlungshilfe von Juli (Erleichterungen für Geimpfte und Genesene) zurückgezogen hat. Der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig: Kurz vor Weihnachten ist bei vielen Veranstaltungsstätten das Haus voll und die Nerven liegen blank – jetzt kommt auch noch das. Der Zeitpunkt ist aber auch günstig: Bevor Omikron mit voller Wucht da ist, haben wir eine Richtschnur, mit der die VBG hofft, trotz des zu erwartenden Anstiegs an Infektionen den Proben- und Aufführungsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Die wichtigsten Aussagen der neuen Handlungshilfe:
- Proben und Aufführungen sind grundsätzlich weiterhin möglich.
- Proben und Aufführungen mit Abstandseinhaltung sind weiterhin unter der Einhaltung der 3G-Regel möglich.
- Proben und Aufführungen mit Abstandsunterschreitung sind in Gebieten, die über keine kritische Infektionslage verfügen, für Geimpfte und Genesene weiterhin möglich. Wichtig hierbei: Die VBG weißt auf die Empfehlung der STIKO hin, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach spätestens sechs Monaten zu boostern. In Gebieten, die über eine kritische Infektionslage verfügen, ist eine Abstandsunterschreitung nur dann möglich, wenn auch Geimpfte und Genesene in das Testkonzept einbezogen werden. Der Verzicht auf die Festlegung einer Inzidenz oder einer Hospitalisierungsrate bei der Bestimmung der kritischen Infektionslage lässt den einzelnen Häusern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Ein Haus mit Chor und Orchester in einer Großstadt wird wahrscheinlich anders entscheiden als ein kleines Theater mit Kammerspiel auf einem Dorf.
- Die Testungen sollen mit einem PCR-Test erfolgen. Die Wahl des Verbs „sollen“ im Gegensatz zu vorherigen Ausgaben macht deutlich, dass auch auf andere Tests ausgewichen werden kann. Neben PCR-Tests werden vom Markt inzwischen PCR-ähnliche Testverfahren angeboten, die selbst im Theater durchgeführt werden können. Auch das Ausweichen auf Schnelltests ist möglich: Hier empfiehlt es sich, die Frequenz zu erhöhen. Bei einem PCR-Test-Monitoring drei Mal pro Woche ist es wichtig zu wissen, dass die Testergebnisse nur bei der ersten Probe vorher vorliegen müssen. Alle nachfolgenden Ergebnisse können auch mit zeitlichem Verzug geliefert werden. Deswegen sind Pooltests eine kostengünstige Variante dazu. Grundsätzlich gilt: Abweichungen von der Handlungshilfe sollten in Rücksprache mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt durchgeführt werden.
- Es wird wieder betont, dass das Singen in Innenräumen bei kritischer Infektionslage zu überdenken ist. Die Einschätzung obliegt wieder den Häusern: Ab wann ist es kritisch? Wie ist die Lüftung? Kann mit Abstand gesungen werden? Das alles sind Fragestellungen, die uns bekannt sind und die wir gehofft hatten, nicht wieder stellen zu müssen.
- Für Gastspiele wurde keine Vorgabe hinsichtlich des Test-Monitorings gemacht. Auch hier können die Theater selbst entscheiden, ob sie für die Einschätzung der Infektionslage des Gastlandes oder die des eigenen Landes als Maßstab heranziehen.
Ob und wie die Häuser die neue Handlungshilfe umsetzen, ist den ihnen selbst überlassen. Wir versuchen immer das Unmögliche und erreichen das Mögliche. Tun wir unser Bestes.
Wenn ihr Rückfragen zu der Handlungshilfe habt, meldet euch gerne bei der Corona-AG unter wesko.rohde@dthg.de.
Frohe Weihnachten und erholsame Feiertage wünscht euch die Corona AG
Wesko Rohde, Kerstin Budde, Klaus Haaren
Beitragstext: Wesko Rohde (Vorstand DTHG e.V.)
Bild: Screenshot des PDFs