Am 22.09.2017 hat die 960. Sitzung des Bundesrates im TOP 45 der überarbeiteten Frequenzverordnung zugestimmt. Neu ist u.a. die Öffnung der Frequenzbereiche 1350 bis 1400 MHz und 1518 bis 1525 MHz für den Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Die deutschen Verbände und der Initiative SOS hatten sich für dafür eingesetzt, um einen Teil der Verluste zu kompensieren, die durch die Digitalen Dividenden (Versteigerung von 800 MHz und 700 MHz) verursacht wurden.
Zusätzlich wurde eine Empfehlung des Ausschusses für Kulturfragen angenommen:
„Der Bund solle an seine Zusicherung aus der Bund-Länder-Einigung vom 11. Dezember 2014 erinnert werden, wonach eine zuverlässige Sekundärnutzung von Frequenzen im UHF-Spektrum durch drahtlose Produktionsmittel insbesondere in Ballungsräumen langfristig gewährt bleiben müsse.“
Zitat:
Der Bund wird an seine Zusicherung aus der Bund-Länder-Einigung vom 11. Dezember 2014 erinnert, wonach
a) Nutzern drahtloser Produktionsmittel auch zukünftig entsprechend ihrer Bedeutung für die Rundfunk-, Kultur- und Kreativbranche Zugang zu ausreichend Frequenzspektrum gewährleistet wird und
b) die Bundesnetzagentur zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den Frequenzbedarf der vorgenannten Nutzergruppen trotz der insoweit vorgebrachten Bedenken mit ihrem Frequenzkonzept zuverlässig decken kann.“
Zusammenfassung:
Mit der aktualisierten Frequenzverordnung öffnet Deutschland zwei weitere Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofone und IEM.
APWPT setzt sich weiter dafür ein, dass auch in anderen Ländern diese Frequenzen für PMSE zur Verfügung gestellt werden.