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Wie nennen diese Mundbedeckung ausdrücklich nicht Schutzmaske.
Denn einige „pfiffige“ Kanzleien versenden inzwischen Abmahnung an Leute, die mit ihrer Maskenproduktion helfen und einen Beitrag leisten wollen.
NTV schreibt dazu:
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die Stoffmasken als Mundschutz oder Atemschutz anzubieten. Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben. Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.
„Schutz“ muss raus
Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski. Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.